Über uns
Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir vom Erstgespräch bis zum Abschluss der Angelegenheit.
Wir sind sowohl beratend als auch gerichtlich für unsere Mandanten tätig. Am besten für den Mandanten ist es natürlich, wenn rechtliche Konflikte von vornherein vermieden werden können. Deshalb setzen wir auf eine frühzeitige Beratung. Auch wollen wir lieber schlichten als streiten. Wenn es jedoch notwendig wird, streiten wir für unsere Mandanten auch vor Gericht konsequent und mit vollem Engagement. Dabei verstehen wir uns aber auch als Organe der Rechtspflege, sodass wir über die Wahrnehmung Ihrer Interessen hinaus auch ein respektvolles und faires Miteinander pflegen.
Das Spektrum unserer Mandanten umfasst die Privatperson ebenso wie den Unternehmer, aber auch größere Unternehmen des regionalen Wohnungsmarktes und kleinere Unternehmen gehören zu unseren Auftraggebern.
Das Recht entwickelt sich ständig fort. Daher aktualisieren wir auch unser juristisches Wissen beständig. So hat unsere Mandantschaft die Gewissheit, immer bestens vertreten zu sein. Über diese ständige Aktualisierung hinaus haben wir als Rechtsanwälte erfolgreich Fortbildungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt in den Bereichen
- Familienrecht (RA Konietzka),
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (RA Rosenstengel),
- Verkehrsrecht (RA Rosenstengel) und
absolviert. Im Rahmen der Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach der Fachanwaltsordnung (FAO) halten wir uns in unseren Arbeitsgebieten für unsere Mandanten ständig regelmäßig informiert.
Herr Gerd Konietzka, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie deshalb unter anderem bei Eheschließung, Trennung und Scheidung, in Sachen Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und anderen Fragen des Familienrechts sowie den verwandten Rechtsgebieten Erbrecht und Vorsorge- und Betreuungsrecht.
Herr Kai Rosenstengel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Sie daher im Mietrecht in allen Fragen, etwa bei Vertrag, Vertragsschluss, Kündigung, Räumung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten im Wohnraummietrecht sowie im Gewerberaummietrecht und bei allen Fragen zum Wohnungseigentum.
Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Rosenstengel auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt Sie daher in allen Fragen des Straßenverkehrs im Allgemeinen, wie Regulierung von Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung, Sachschaden, Mietwagen, Abschleppkosten sowie Vertretung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Unfallflucht, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr und dergleichen. Weiterhin erfolgt auch Beratung und Vertretung in Fahrerlaubnisangelegenheiten und Führerscheinsachen, wie Entzug und Wiedererteilung Fahrerlaubnis, Einholung von Fahreignungsgutachten („Idiotentest“) usw.
Wir bieten darüber hinaus die gesamte Rechtsdienstleistung einer allgemein orientierten Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie daher gerne in allen rechtlichen Bereichen, insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Verbraucherschutzrecht und Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.